Wissenswertes
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Es wird Grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Genehmigungsverfahren unterschieden.
"Obra menor" kleine Baubewilligung, ist erforderlich bei kleinen Umbauten im Innenbereich, wie Anstrich, Fliesen, neue Sanitär Objekte, ...
"Obra mayor" Baugenehmigung ist grundsätzlich bei Veränderung der Aussenfassade, vergrösserung oder verkleinerung des Gebäudes, Statischen Gesichtspunkten, Entfall von Wänden oder Erstellung von neuen Wänden, ... Überdachungen von Terrassen, Carports, ...
Des weiteren gibt es noch eine dritte Form von einer Genehmigung. Hierbei handel es sich um die Bekanntgabe von Baumasnahmen, welche 15 Tagen nach der Einreichung stillschweigend genehmigt wird. Jedoch dürfen z. B. an Wohngebäuden nur Konservierungsarbeiten, Reparaturen und Instandhaltungsmassnahmen durchgeführt werden.
Bei allen drei oben gennanten fallen Steuern und Gebühren an, welche bei Einreichung der Unterlagen zu bezahlen sind.
Nein, hier bedeutet ein Bauantrag wesentlich mehr Aufwand. Neben Grundrissen, Ansichten und Schnitten, müssen Elekto-, Telekommunikations-, Sanitär-, Zuleitungs-, Abwasser- Pläne auch Details dargestellt werden...
Nein. Auch die Sonder Regelung das zur Verwaltung und Bewirtschaftung des Grundstückes ein Haus gebaut werden darf gibt es seit Jahren nicht mehr. Es besteht also keine Möglichkeit in der Zona rustica eine Finca zu bauen.
Nein. Um einen Bauantrag zu stellen, muss der Architekt Mitglied in der Spanischen Architektenkammer sein.
Hierbei handelt es sich um einen Energie Pass / Energie Ausweis, mit der Einstufung des Objektes in eine Energieklasse von A - G.
Auf den Kanarischen Inseln kann diese Dokument von Architekten, Technikert, und Ingenieruen ausgestellt werden, nach den offiziellen Festlegungen. Die Unterlagen werden online an die Behörden übertragen und die Dokumente mit elektronischer Unterschrift versehen erteilt.
Gültigkeit des CEE sind 10 Jahre.